Reisebestimmungen

Die Beförderung von Fahrgästen auf den Motorschiffen
der "Navigazione Golfo dei Poeti"

Reisebestimmungen

Die Beförderung von Fahrgästen auf den Motorschiffen der "Navigazione Golfo dei Poeti" und des "Consorzio Marittimo Turistico 5 Terre - Golfo dei Poeti" unterliegt den folgenden Bestimmungen.

Tickets
Der Passagier muss, wenn er an Bord geht, ein reguläres Ticket (oder ein Dauerticket) mit sich führen, das vor jedem Zustieg vom Bordpersonal oder von der Gesellschaft kontrolliert wird. Das Bordpersonal kann den ordnungsgemäßen Besitz des Tickets auch nach dem Einsteigen überprüfen, und zwar jederzeit während der Reise und bis zum Verlassen des Ausschiffungsbereichs. Gemäß Artikel 399 des Schifffahrtsgesetzes muss jeder Passagier, der sich ohne Ticket (oder Dauerticket) an Bord begibt, unverzüglich das Bordpersonal darüber informieren, welches dann nach Zahlung des Reisepreises ein entsprechendes Ticket ausstellt. Andernfalls muss ein Passagier, der kein Ticket besitzt, den doppelten Preis bezahlten für die Schifffahrt zu dem Hafen, den er erreichen möchte. Im Falle eines mehrfachen und wiederholten Verstoßes gegen diese Bestimmung, unabhängig davon, ob dies am selben Tag oder während mehrerer Schiffsfahrten geschieht, muss ein Passagier ohne Ticket eine Strafe in Höhe des fünffachen Ticketpreises bezahlen und kann nach Ermessen des Bordpersonals/der Schifffahrtsgesellschaft von der Inanspruchnahme des Schifffahrtsdienstes und vom Betreten der Motorschiffe des Konsortiums/der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Das Ticket ist, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, nur für den Tag der Ausstellung und ab dem Zeitpunkt des Bestätigungsvermerks gültig. Das Ticket für eine einfache Fahrt muss für die gesamte Dauer dieser Fahrt aufbewahrt werden, und das Tagesticket muss für den gesamten Tag aufbewahrt werden, bis zum Verlassen des Hafenbereichs, da es den Wert eines steuerlichen Dokuments hat. Der rechtmäßige Besitz des Tagestickets kann seitens des Bordpersonals auch mehrmals am Tag kontrolliert werden. Aufgrund der morphologischen Merkmale einiger zu erreichender Orte wird der Zugang für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht empfohlen. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, sich im Voraus entsprechend über die Zugänglichkeit des jeweiligen Zielortes zu informieren, entweder durch Übersendung einer E-Mail an: info@ngdp.it oder telefonisch oder bei einer unserer Ticketverkaufsstellen.

Allgemeine Verhaltensregeln
Vom Moment des Zustiegs bis zum Moment des Ausstiegs unterliegt der Passagier den Anweisungen des Kommandanten des Motorschiffs. Die Passagiere müssen alle Anweisungen seitens des Bordpersonals sowie des Personals der Gesellschaft befolgen, und zwar während des gesamten Zeitraums des Aufenthalts an Bord des Motorschiffs, in den Bereichen des Ein- und Ausstiegs und in der Nähe der Ticketschalter. Die Passagiere dürfen das Personal während der Anlegemanöver nicht behindern, indem sie sich an den dafür vorgesehenen Stellen aufhalten. Die Passagiere werden gebeten, sich zivilisiert und respektvoll zu verhalten und ein beleidigendes oder schädigendes Verhalten anderen Passagieren und dem Schifffahrtspersonal gegenüber zu vermeiden. Die Passagiere werden gebeten, die Sicherheits- und Hygienevorschriften einzuhalten. Insbesondere, aber nicht ausschließlich, ist es den Passagieren untersagt, die Sitze und Einrichtungsgegenstände zu verunreinigen, oder Gegenstände jeglicher Art an Land oder ins Meer (siehe die Umweltpolitik der Gesellschaft), oder außerhalb der entsprechenden für die Abfallsammlung vorgesehen Behälter wegzuwerfen, und die Toilettenbenutzung hat so zu erfolgen, dass diese weder verstopft noch verschmutzt werden. Außerdem ist es dem Passagier nicht gestattet, mehr als einen Sitzplatz pro Person zu belegen, oder sich in der Nähe von Sicherheitseinrichtungen aufzuhalten. In jedem Fall begründet der Erwerb eines Tickets nicht automatisch einen Anspruch auf einen Sitzplatz, da die Kapazität des Schiffes, d. h. die Höchstzahl der zu befördernden Personen nach den jeweils geltenden Vorschriften bestimmt wird. Die Schifffahrtsgesellschaft behält sich das uneingeschränkte Recht vor, vom Passagier die Bezahlung eventueller Sachschäden zu verlangen, die an Bord des Motorschiffs oder an den Besitzstrukturen der Gesellschaft im Bereich der Einschiffung, der Ausschiffung und des Ticketverkaufsservices verursacht wurden. Jeder Verstoß hat entsprechende Konsequenzen, d.h. falls es - außer einem eventuellen Verweis durch das für die Bordkontrollen zuständige Personal - erforderlich sein sollte, kann es zu einem Einsatz und zum entsprechenden Handeln seitens der Ordnungshüter kommen. Im Falle eines wiederholten Fehlverhaltens, das zu Problemen hinsichtlich der Sicherheit der Schifffahrt, des Schiffes selbst sowie des ordnungsgemäßen Funktionierens des Services führt, kann der Schiffskommandant Passagiere, die solche Probleme verursachen, sobald es möglich ist, von Bord verweisen, sofern deren Verhalten nicht zu weiteren Beschwerden bei den Justizbehörden führt.

Vorschriften für die Passagiere an Bord

  • Kinder unterliegen der direkten Verantwortung ihrer Eltern oder Betreuer, die sich unmittelbar um deren Beaufsichtigung, Einschiffung und Ausschiffung kümmern müssen, einschließlich des Transportierens von Kinderwagen und/oder anderen Transportmitteln. Kinderwagen und/oder andere Transportmittel für Kinder müssen während der Ein- und Ausschiffung geschlossen sein. Es ist verboten, mit offenen Kinderwagen und/oder anderen Kindertransportmitteln oder mit einem sich darin befindlichen Kind auf den Ein- und Ausstiegsstegen zu fahren und sich dort aufzuhalten.
  • Hunde, die die Passagiere begleiten, dürfen nur dann an Bord kommen, wenn sie einen Maulkorb tragen und angeleint sind.
  • Jedes unfallbedingte Ereignis, jeder Schaden oder jede Verletzung, die die Passagiere betreffen, müssen unverzüglich dem Bordpersonal gemeldet werden, zur Erfassung der ordnungsgemäßen Vermerke und Erklärungen, die gemäß den Bestimmungen von Artikel 182 des Schifffahrtsgesetzes bei den zuständigen Behörden einzureichen sind. Die Gesellschaft lehnt jede Verantwortung für solche Ereignisse an Bord ab, die dem Schiffspersonal vor der Ausschiffung nicht ausdrücklich mitgeteilt wurden, weshalb Beschwerden in der Zeit nach der Ausschiffung nicht berücksichtigt werden können.
  • Die Passagiere sind verpflichtet, alle Vorsichtsmaßnahmen zu beachten und einzuhalten, die in den von der Schifffahrtsgesellschaft erlassenen Verordnungen vorgesehen sind, die sowohl an den Ticketschaltern als auch an Bord des Motorschiffs durch besondere Hinweistafeln gekennzeichnet sind.
  • Das Rauchen an Bord ist verboten. Das Bordpersonal ist rechtmäßig dazu befugt, die Einhaltung dieses Verbots zu überwachen und eventuelle Nichteinhaltungen den zuständigen Behörden zu melden, gemäß Gesetz vom 16/01/03 und der entsprechenden Durchführungsverordnung vom 16/12/04. Jeder Verstoß hat entsprechende Konsequenzen, d.h. falls es - außer einem eventuellen Verweis durch das für die Bordkontrollen zuständige Personal - erforderlich sein sollte, kann es zu einem Einsatz und zum entsprechenden Handeln seitens der Ordnungshüter kommen.
  • Die Schiffe legen zu bestimmten Zeiten ab, weshalb ein Passagier, der erst nach deren Abfahrt eintrifft, keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises hat.
  • Im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung ist das Bordpersonal nach Rücksprache mit dem Kommandanten des Motorschiffs befugt, alle für notwendig erachteten Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der anderen Fahrgäste zu gewährleisten.

Verhinderung des Anlegens
Für den Fall, dass die Ausschiffung in einem der vorgesehenen Häfen aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich sein sollte, hat der Passagier die Möglichkeit, in einem der nachfolgenden Häfen von Bord zu gehen, ohne Erhöhung des Fahrpreises, aber auch ohne Anrecht auf eine Entschädigung oder Erstattung.

Stornierung der Reise
Im Falle einer Stornierung der Reise vor der Abreise aus Gründen höherer Gewalt hat der Passagier einen Anspruch auf die vollständige Erstattung des Ticketpreises (erworben an der Ticketkasse, bei online erworbenen Tickets siehe die zum Zeitpunkt des Erwerbs des Online-Tickets akzeptierte Verordnung), ohne Anspruch auf eine jegliche andere Form der Entschädigung. Im Falle einer Unterbrechung der Reise aus Gründen höherer Gewalt erfolgt die Erstattung des Reisepreises im Verhältnis zur zurückgelegten Strecke. Sie beträgt jedoch nicht mehr als die Hälfte des Ticketpreises. Zum Erhalt der Rückerstattung müssen Sie sich an die Verkaufsstelle wenden, wo Sie das Ticket erworben haben, und zwar spätestens drei Tage nach dem Kauf (bei online erworbenen Tickets siehe das auf der Website angegebene Verfahren).

Verspätungen

  • Bei eventuellen Verspätungen im Hinblick auf die geplanten Abfahrts- oder Ankunftszeiten leistet das Unternehmen keinerlei Entschädigungen oder Ausgleichszahlungen.
  • Die Dauer der Überfahrten sind Richtwerte, die auf der Grundlage der Entfernung zwischen den Häfen und unter günstigen Wetterbedingungen kalkuliert werden.

Beschwerden
Eventuelle Beschwerden oder Beanstandungen sind per Einschreiben mit Rückschein an die folgende Adresse zu richten: Consorzio Marittimo Turistico, 5 Terre Golfo dei Poeti, Via Minzoni 13, 19121 La Spezia, oder an die folgende (zertifizierte) PEC-Adresse: consorziomarittimo@ticertifica.it.

Mit dem Erwerb des Tickets und des Einstiegs an Bord erklärt der Passagier und verpflichtet sich, die Bestimmungen dieser Verordnung zu akzeptieren und einzuhalten, die somit in ihrem Inhalt als bekannt und anerkannt gelten.

La Spezia, 01.03.2021
Die Direktion

PDF-Datei herunterladen